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06.04.01.05 (Baden-Württemberg) Ausführen von Prüfungen (Prüfer/-in)

Laufende Nr
359
SYS_1
06
SYS_2
06.04
SYS_3
06.04.01
SYS_4
06.04.01.05
ORGEINHEIT
Versuch
UNB
Forschung und Entwicklung
AUFGFAM
Produkterprobung
ERAAA
Ausführen von Prüfungen (Prüfer/-in)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
2
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Vorbereiten und Durchführen von Prüfungen

Sich wiederholende einfache Prüfungen an unterschiedlichen Werkstücken nach eindeutigen Prüfvorschriften mit Hilfe festgelegter, verschiedenartiger Prüfeinrichtungen oder Grenzmuster durchführen oder automatisierte Prüfabläufe überwachen. Prüfeinrichtungen einstellen. Maßkontrollen und Messungen nach Vorschrift durchführen.

Dokumentieren von Prüfergebnissen

Ergebnisse erfassen und mit Vorgaben vergleichen. Bei Abweichungen gegenüber Vorgaben Prüfentscheidung einholen. Ergebnisse nach Vorgaben auswerten.

BBG

StufePunkte
Wissen und Können
A Anlernen
Die Durchführung sich wiederholender einfacher Prüfungen an unterschiedlichen Werkstücken mit verschiedenartigen Prüfeinrichtungen und Grenzmustern sowie die Einstellung der Prüfeinrichtungen erfordern ein Anlernen von 2 bis 8 Wochen.
A35
B Ausbildung--
E Erfahrung--
D Denken
Die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen, die Überwachung von automatisierten Prüfabläufen sowie die Auswertung der Prüfergebnisse nach Vorgaben erfordern eine leicht zu erfassende Aufnahme und Verarbeitung von Informationen.
D11
H Handlungsspielraum / VerantwortungDas Ausführen von Prüfungen erfolgt nach Anweisungen.
H1
1
K Kommunikation
Bei der Auftragsannahme, der Meldung von Abweichungen und Störungen und der Weitergabe der Ergebnisse ist die Einholung und Weitergabe von Informationen erforderlich.
K11
F MitarbeiterführungKeine
-
Summe Punkte
0
8