06.04.01.05 (Baden-Württemberg) Ausführen von Prüfungen (Prüfer/-in)
- Laufende Nr
- 359
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.04
- SYS_3
- 06.04.01
- SYS_4
- 06.04.01.05
- ORGEINHEIT
- Versuch
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Produkterprobung
- ERAAA
- Ausführen von Prüfungen (Prüfer/-in)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 2
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Vorbereiten und Durchführen von Prüfungen
Sich wiederholende einfache Prüfungen an unterschiedlichen Werkstücken nach eindeutigen Prüfvorschriften mit Hilfe festgelegter, verschiedenartiger Prüfeinrichtungen oder Grenzmuster durchführen oder automatisierte Prüfabläufe überwachen. Prüfeinrichtungen einstellen. Maßkontrollen und Messungen nach Vorschrift durchführen.
Dokumentieren von Prüfergebnissen
Ergebnisse erfassen und mit Vorgaben vergleichen. Bei Abweichungen gegenüber Vorgaben Prüfentscheidung einholen. Ergebnisse nach Vorgaben auswerten.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen Die Durchführung sich wiederholender einfacher Prüfungen an unterschiedlichen Werkstücken mit verschiedenartigen Prüfeinrichtungen und Grenzmustern sowie die Einstellung der Prüfeinrichtungen erfordern ein Anlernen von 2 bis 8 Wochen. | A3 | 5 |
| B Ausbildung | - | - |
| E Erfahrung | - | - |
| D Denken Die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen, die Überwachung von automatisierten Prüfabläufen sowie die Auswertung der Prüfergebnisse nach Vorgaben erfordern eine leicht zu erfassende Aufnahme und Verarbeitung von Informationen. | D1 | 1 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Das Ausführen von Prüfungen erfolgt nach Anweisungen. H1 | 1 |
| K Kommunikation Bei der Auftragsannahme, der Meldung von Abweichungen und Störungen und der Weitergabe der Ergebnisse ist die Einholung und Weitergabe von Informationen erforderlich. | K1 | 1 |
| F Mitarbeiterführung | Keine - Summe Punkte | 0 8 |